Freie Wähler -
Mannheimer Liste Verein

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Spenden

Warum spenden?

Die Freien Wähler – Mannheimer Liste erhält für ihre Arbeit keine staatliche Finanzierung. Gleichwohl benötigen wir für unsere Arbeit finanzielle Unterstützung. Diese stammt von Mitgliedern, Freunden und Förderern. Jede einzelne, noch so kleine Spende hilft uns und somit einer parteiunabhängigen Politik für Mannheim.

Wofür verwendet die ML meine Spende?

Die nächste Kommunalwahl in Mannheim findet am 9. Juni 2024 statt. Wir benötigen Ihre finanzielle Unterstützung, um uns und unseren Themen gegenüber den Parteien mit bundespolitische Anbindung Gehör zu verschaffen. Ihre Spende hilft uns, noch effektiver für unsere auf Mannheim und seine Bürgerinnen und Bürger fokussierten, ideologiefreien Ziele zu werben.

Wie kann ich spenden?

Am einfachsten und kostengünstigsten überweisen Sie Ihre Spende auf unser Konto:

Freie Wähler Mannheimer Liste e.V.
IBAN DE12 6709 0000 0087 5835 03
VR-Bank Rhein-Neckar

Erhalte ich eine Spendenquittung?

Bei Spenden bis zu 200 Euro gilt eine Kopie des Kontoauszuges beim Finanzamt als Nachweis.
Bei Spenden über 200 Euro senden wir Ihnen gerne eine Spendenbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt.

Bei weiteren Fragen steht Ihnen unser Schatzmeister Dr. Thomas Steitz gerne zur Verfügung.

Steuerlicher Hinweis:
Ihre Spenden (Zuwendungen) an die ML als Wählervereinigung werden bis zu 1.650 Euro/3.300 Euro (Alleinstehende/Verheiratete) mit dem halben Betrag direkt von der Steuerschuld abgezogen (Steuerverringerung). Die Steuerersparnis beträgt also bis zu 825 Euro /1.650 Euro (§ 34g Nr. 2 EStG).

Spenden von Unternehmen:
Grundsätzlich sind Spenden von Unternehmen in der Höhe uneingeschränkt möglich. Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person können ihre Spende als Unternehmensspende allerdings nicht steuerlich geltend machen. Gleiches gilt für Unternehmen, die als Personengesellschaften geführt werden. Allerdings können diese Spenden anteilig über die einzelnen Gesellschafter, soweit sie natürliche Personen sind, bei deren Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.